- i. V.
- • i. V.= in Vertretung; in VollmachtDie Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma und dergleichen folgt:Der Oberbürgermeisteri. V. MeyerDie Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen.I. V. Meyer
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.